Was Software in Ihrer Buchhaltung übernehmen kann

Wir sind Umsatzsteuerberater und bauen Software für Kanzleien und Unternehmen. Hier probieren Sie an Beispieldaten aus, was sonst Stunden kostet: E-Rechnungen prüfen, Rechnungen erzeugen, Exporte für DATEV aufbereiten.

1. Januar 2027 noch 67 Tage E-Rechnungspflicht beim Ausstellen für mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Wie bereit sind Sie für die E-Rechnung? Sieben Fragen, zwei Minuten. Sie sehen sofort, wo Handlungsbedarf besteht. Check starten

E-Rechnung ausprobieren

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Was das im Alltag bedeutet, zeigen diese drei Beispiele.

Daten umwandeln

Zahlungsdienste, Shops und Fachprogramme exportieren ihre Daten, aber selten so, wie die Buchhaltung sie braucht.

Ihr Ablauf sieht anders aus?

Jede Kanzlei und jedes Unternehmen arbeitet anders. Wir bauen keine Standardlösung, sondern das, was in Ihren Ablauf passt: von der Eingangsprüfung bis zur Übergabe an DATEV.

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